Pflege in Vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Pflegestufe |
Leistungen 2014 pro Monat |
Leistungen ab 2015 pro Monat |
P I, II oder III |
256 € |
266 € |
Anmerkung der Redaktion:
Diese Erhöhung zeigt welchen Stellenwert beeinträchtigte Menschen in unserer Gesellschaft haben.
Allein der Begriff „behinderte“ Menschen ist nicht mehr zeitgemäß und stellt eine Diskriminierung einer Bevölkerungsschicht dar.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegestufe |
Leistungen 2014 pro Monat |
Leistungen ab 2015 pro Monat |
P I, II oder III ( ohne erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ) |
0 € |
104 € |
P 0, I, II oder III ( mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, der zur Inanspruchnahme des Grundbetrages berechtigt ) |
100 € |
104 € |
P O, I, II oder III ( mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, der zur Inanspruchnahme des erhöhten Betrages berechtigt ) |
100 € |
208 € |
Den Betreuungsbetrag erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (psychisch Kranke, „Behinderte“ oder demenziell erkrankte Menschen). Es wird je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag gewährt.
Ab dem 1. Januar 2015 werden zusätzliche Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem ab 1. Januar 2015 den nicht für den Bezug von ambulanten Sachleistungen genutzten Betrag, maximal aber 40 % des hierfür vorgesehenen Leistungsbetrages, für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden.
Allgemeine Anmerkung der Redaktion:
Diese Informationen sind aus der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von dem Wort „Behinderte“.
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